Das Kadersystem Das Kadersystem bildet die Grundlage für die Auswahl von Sportlern/-innen für eine gezielte Förderung. "Förderung" reduziert sich dabei nicht auf den rein finanziellen Aspekt, sondern ist im Nachwuchstraining insbesondere auf die Alters- und Trainingsetappenbezogene Gewährung der erforderlichen Trainingsinhaltlichen und organisatorischen Unterstützung für erfolgreiche Karriereverläufe gerichtet. Das Kadersystem stellt den organisatorischen Rahmen für die Förderung dar und beschreibt die verschiedenen Entwicklungs- bzw. Förderstufen. Nachwuchsförderung ist stets mit der Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Trainings verbunden. Von daher ist die Kadergruppeneinteilung eng an die verschiedenen Trainingsetappen gebunden.
Kaderstruktur Das Kadersystem umfasst die folgenden Kader: D1/D2 kader Der D1/D2 kader umfasst die talentiertesten Sportler/innen im Grundlagentraining. Die Landesfachverbände beginnen mit dieser ersten offiziellen Berufung die personenbezogene Talentförderung. Die Zugehörigkeit zum D1/D2 Kader ist in der Regel auf 2 bis 3 Jahre begrenzt. D3/D4 Kader Der D3/D4 Kader ist Schwrepunkt der Landesförderung. Lie Landesfachverbände fördern die talentiertesten Sportler-/innen des Aufbautrainings und rekrutieren daraus die Landesauswahlmannschaften für Deutsche Meisterschaften, Bundesfinal- und weitere vergleichbare Wettkämpfe. die Zugehörigkeit ist in der Regel auf 2 bis 3 Jahre begrenzt. D/C kader Der D/C kader ist der Übergangskader von der Landesförderung in die Bundesförderung. Er wird vom Spitzenfachverband (DBU) berufen. Der Kader liegt leistungsmäßig über dem D- und Altersmäßig unter dem bzw. im Bereich des C-Kaders. Dieser für das tägliche Training noch zum D-Kader gehörende Übergangskader wird in zentrale Schulungsmaßnahmen des Spitzenverbandes einbezogen. Die Zugehörigkeit ist in der Regel auf 1 bis 2 Jahre begrenzt. Die D/C-Kaderzugehörigkeit endet spätestens mit erreichen der international geltenden Altersgrenze für die Junioren/-innen. C kader Der C-Kader ist der Bundes-Nachwuchskader des jeweiligen Spitzenverbandes. Er umfasst die Athleten/-innen eines Verbandes mit der höchsten Erfolgsperspektive, die sich in der Vorbereitung auf internationale Hauptwettkämpfe im Jugend- bzw. Juniorenbereich befinden. Weiterhin können Athleten/-innen des selben Altersbereiche einbezogen werden, deren Talent, sportliche Leistung und Umfeld perspektivisch das erreichen des Weltniveaus in ihrer Sportart oder Disziplin erwarten lassen. B kader Athleten/-innen eines Verbandes, die eine deutliche Perspektive aufweisen, in absehbarer Zeit das Weltniveau zu erreichen. Es handelt sich hier um den Anschlusskader. A kader Athleten/-innen einen Verbandes, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen und ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Sportart oder Disziplin repräsentrieren. Es handelt sich hier um den Spitzenkader. Jenseits der Kaderstruktur können in Ausnahmefällen landesgeförderte Sonderkader gebildet werden. Sie umfassen ehemalige C-Kader-Sportler/-innen ggf. auch Sportartenquereinsteiger/innen, die trotz günstiger perspektivischer voraussetzungen den direkten Kaderaufstieg aus nachgewiesenen, objektiven Gründen (verletzungsbedingten Ausfall, Krankheit, berufliche Prioritäten o. ä.) nicht bewältigt haben. In Verantwortung der Landesfachverbände werden diesen Athleten/-innen ihrem Entwicklungsstand entsprechende Trainingsbedingungen gesichert und sollte 2 Jahre nicht übersteigen. Grundsätzlich sind Übergangsbereiche problematisch, insbesondere der strukturell bedingte Übergang von der Landes- zur Bundeskaderförderung (D - C) sowie der Übergang vom C- ind den B-/A-Kader. Die Athleten/-innen, die den C-Kader verlassen und keinen dierekten Anschluss in den A-/B-Kader finden, müssen weiter gefördert und in die Maßnahmen der Spitzenverbände weiterhin eingebunden werden.
Kaderkriterien Die Einstufung in einen Kader erfolgt prinzipiell auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderkriterien, die auch für die Nachwuchsförderung im D-Kader durch die jeweiligen Spitzenfachverbände in Abstimmung mit den Landesfachverbänden zu erarbeiten sind. Geeignete Kaderkriterien sind: - Wettkampfleistung(en) und Platzierung(en), Stand und Entwicklung - Perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen, Stand und Entwicklung - Gesundheitsstatus und körperliche Disposition - Trainerurteil (unter Betrachtung wichtiger Zusatzkriterien wie Persönlichkeitsvoraussetzung, Tempo der Leistungsentwicklung, biologisches Alter, bisheriges Training u.a.) - PAT-Ergebnisse (Playing ability test) - Bereitschaft zur Nutzung des Stützpunktsystems (ab D-Kader) und zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß Rahmentrainingsplan Alle berufenen Sportler/-innen haben das Recht, die ihrem Kaderstatus entsprechenden Trainingsstützpunkte des Landes. bzw. des Bundes einschließlich der entsprechend Serviceleistungen in vollem Umfang zu nutzen. Zugleich wird erwartet, dass sie angebotene Betreuungs- und Förderleistungen des Landes- bzw. des Spitzenverbandes wahrnehmen. Die berufung für die Landes- und Bundeskader erfolgen durch den jeweiligen Landesverband zu festgelegten Zeitpunkten - in der Regel jährlich zu Beginn des neuen Trainings- und Wettkampfjahres. Das Verfahren, die Inhalte einschließlich der Rechte und Pflichten der Kadersportler/-innne sind in der Leistungssport-Konzeption der Verbände festzulegen. Landes- und Bundesfachverbände sind verpflichtet, sich umgehend gegenseitig über ihre Entscheidungen zu informieren.
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